Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens BAISCHEW Immobilien & Unternehmensberatung GmbH, Bahnstraße 41, 04159 Leipzig

  1. Jegliches (auch mündliches) Anfordern unserer Dienstleistungen bedeutet Abforderung unseres Angebotes zur Erbringung einer kostenpflichtigen Maklerleistung (Maklervertrag). Das Verwenden unserer Angebote oder die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen bedeutet Annahme dieses Maklervertragsangebotes und das Akzeptieren nachfolgender Bedingungen.
  2. Die uns erteilten Aufträge gelten, soweit nicht anders vereinbart, bis zum schriftlichen Widerruf.
  3. Alle Angaben basieren auf den uns von dritter Seite erteilten Informationen. Ihre Verwendung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit.
  4. Unsere Angebote betreffend den Hauptvertrag (Wohnungsvermietung, Immobilienerwerb usw.) erfolgen freibleibend.
  5. Sollte keine andere Regelung getroffen sein, dann wird eine Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Hauptvertrages in Höhe von 6 % zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer aus der gesamten Gegenleistung wie An- und Verkauf von Wohnungs-, Haus- und Grundeigentum berechnet. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis und ist jeweils mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages fällig und zahlbar.
  6. Bei Nachweis oder Vermittlung von Wohnungsmietverträgen beträgt die Provision 2 Nettomonatsmieten zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, bei gewerblichen Mietverträgen 3 Nettomonatsmieten zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Diese Provision ist beim Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Mietvertrages fällig und zahlbar.
  7. Das Unternehmen BAISCHEW Immobilien & Unternehmensberatung GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
  8. Die Pflicht zur Zahlung von Provision besteht auch, wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma – auch wenn diese anders firmiert – oder über eine Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird.
  9. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande (Hauptvertrag), ist der Angebotsempfänger verpflichtet, uns dies ohne Verzug mitzuteilen und uns die Bedingungen des Hauptvertrages durch Übergabe einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden offen zu legen. Unser Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen.
  10. Unsere Objekte sind nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte macht schadenersatzpflichtig. Kommt in Folge der Weitergabe unserer Angebote an Dritte ein Vertragsabschluss mit Dritten auf Grund unserer Angebote zustande, besteht Schadenersatzpflicht mindestens in Höhe der entgangenen Provision. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen behalten wir uns ausdrücklich vor.
  11. Unser Provisionsanspruch entfällt nicht bei Rücktritt einer Partei vom Hauptvertrag oder bei Aufhebung des Hauptvertrages. Auch in diesen Fällen behalten wir uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.
  12. Als Makler sind wir berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.
  13. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile gilt Leipzig als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Kaufmann ist. Anderenfalls bleibt es betreffend den Gerichtsstand bei der gesetzlichen Regelung.
  14. Von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  15. Eine etwaige Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwa unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen oder durch solche zu ersetzen, dass der angestrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst annähernd realisiert wird.
  16. Gerichtsstand Leipzig